Ab dem 1. Juni 2014 ist es erforderlich, dass Sachverständige für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt werden, um Fördermittel des Bundes zu erhalten. Diese Liste wird von der dena verwaltet.
Um in der Expertenliste aufgenommen zu werden, müssen Fachleute bestimmte Qualifikationen erfüllen: Sie müssen berechtigt sein, Energieausweise nach § 21 der EnEV auszustellen, und eine umfassende Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten erfolgreich abgeschlossen haben. Alternativ zur Weiterbildung können auch Fachleute mit einem entsprechenden Hochschulabschluss aufgenommen werden, wenn sie nachweisen können, dass sie über relevante Referenzen verfügen.
Energieberatung mit dem dena Gütesiegel schafft Vertrauen in den Energieausweis! Ob die Qualität beim Energieausweis stimmt, erkennt man am „dena Gütesiegel“.